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   BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 41.93   

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BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 41.93 (https://dejure.org/1994,11743)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1994 - 1 WB 41.93 (https://dejure.org/1994,11743)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1994 - 1 WB 41.93 (https://dejure.org/1994,11743)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Soldaten auf bestimmte Verwendung trotz entgegenstehender dienstlicher Belange - Anspruch eines Soldaten auf Versetzung, Dienstpostenwechsel oder Kommandierung - Bindung der personalführenden Stellen der Bundeswehr bei ihren Planungen und ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 42.93

    Versetzung auf einen Stabsfeldwebel-Dienstposten bzw. Hauptfeldwebel-Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 41.93
    Einen mit Schriftsatz vom 2. Juli 1993 gestellten Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO hat der Senat mit Beschluß vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 42.93 - zurückgewiesen.

    Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 530/93 -, die Verfahrensakte des Senats BVerwG 1 WB 42.93 sowie die Personalstammakten des Antragsteller haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Da jedoch Grundlage für die Nichtberücksichtigung des Antragstellers für die begehrte Verwendung bei der 2./DtLwAusbStff in M., AFB, die angefochtenen Entscheidungen der SDL vom 26. November 1992 bzw. des BMVg vom 25. Juni 1993 sind und der Antragsteller der Auffassung ist, diese Entscheidungen seien von Anfang an rechtswidrig, ist hinsichtlich der in diesen Entscheidungen liegenden Ermessensausübung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses abzustellen (Beschluß vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 42.93 - m.w.N.).

  • BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92

    Beraterausschüsse - Rechtsqualität der Beschlüsse - Inspekteure der

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 41.93
    Der für die Verwendungsentscheidung zuständige Vorgesetzte hat zwar die in den Stellungnahmen zu Versetzungsanträgen angeführten Vorschläge in seine Überlegungen einzubeziehen; der ihm zustehende Ermessensspielraum wird dadurch aber nicht eingeengt (BVerwGE 53, 280 4. Leisatz; Beschluß vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 -).

    Der Soldat kann aus ihnen keine Ansprüche herleiten (Beschluß vom 2. März 1993 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 87.75
    Auszug aus BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 41.93
    Verwendungsvorschläge der unmittelbaren Vorgesetzten führen nicht zu einer Ermessensbindung des BMVg oder der zuständigen personalbearbeitenden Stelle (Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179 [f.]>, vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189.72, 227.72 - <BVerwGE 53, 23 [27]> und vom 24. April 1977 - BVerwG 1 WB 87.75, 78.76 - <BVerwGE 53, 280 [286]>).

    Der für die Verwendungsentscheidung zuständige Vorgesetzte hat zwar die in den Stellungnahmen zu Versetzungsanträgen angeführten Vorschläge in seine Überlegungen einzubeziehen; der ihm zustehende Ermessensspielraum wird dadurch aber nicht eingeengt (BVerwGE 53, 280 4. Leisatz; Beschluß vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 -).

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 41.93
    Die Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte bei der Ablehnung eines Versetzungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25> m.w.N.).
  • BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77

    Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 41.93
    Über das Begehren des Antragstellers ist als Verpflichtungsantrag zwar grundsätzlich nach der im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gegebenen Sach- und Rechtslage zu entscheiden (Beschluß vom 14. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 109.77 - < BVerwGE 63, 1>).
  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - SoldatVerwendungsplanung -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 41.93
    Verwendungsvorschläge der unmittelbaren Vorgesetzten führen nicht zu einer Ermessensbindung des BMVg oder der zuständigen personalbearbeitenden Stelle (Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179 [f.]>, vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189.72, 227.72 - <BVerwGE 53, 23 [27]> und vom 24. April 1977 - BVerwG 1 WB 87.75, 78.76 - <BVerwGE 53, 280 [286]>).
  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 45.90

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 41.93
    Diese Richtlinien sind rechtlich unbedenklich (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 45.90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 2.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 41.93
    Verwendungsvorschläge der unmittelbaren Vorgesetzten führen nicht zu einer Ermessensbindung des BMVg oder der zuständigen personalbearbeitenden Stelle (Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179 [f.]>, vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189.72, 227.72 - <BVerwGE 53, 23 [27]> und vom 24. April 1977 - BVerwG 1 WB 87.75, 78.76 - <BVerwGE 53, 280 [286]>).
  • BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 42.93

    Versetzung auf einen Stabsfeldwebel-Dienstposten bzw. Hauptfeldwebel-Dienstposten

    Der BMVg hat den Antrag mit seiner Stellungnahme vom 14. Juli 1993 dem Senat vorgelegt (Verfahren BVerwG 1 WB 41.93).

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 41.93, die Beschwerdeakten des BMVg - P II 5 - 530/93 und 532/93 - sowie die Personalstammakten des Antragsteller haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 78.96

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

    Ebenso wie Gründe des Verwendungsaufbaues und/oder der Förderung regelmäßig ein dienstliches Bedürfnis für eine Zu- oder Wegversetzung begründen (vgl. Nr. 5 b, d der o.a. Richtlinien), können sie auch einer begehrten Verwendung entgegenstehen (vgl. Beschluß vom 18. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 41.93 -).
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